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Alt 16.01.2006, 17:25
nessi nessi ist offline
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Standard AW: Arzthaftung BK: Gegen Arzt vorgehen - und dann?

Hallo Ewa!
Also bis jetzt hab ich noch nicht so viel gemacht. Hat alles die Schlichtungsstelle für Arzthaftpfichtfragen gemacht. Die kann man einschalten. Scuau mal unter www.schlichtungsstelle.de. Soweit ich weiß werden die aber nur noch tätig wenn man selbst noch keinen Anwalt eingeschaltet hat. Und das Ganze ist bis jetzt für mich total kostenlos verlaufen. Die setzen sich mit der Haftpflicht vom Arzt in Verbindung. Die müssen das alles zahlen, Gutachter usw. Aber das hat super geklappt. Lies es ruhig mal durch.
Ich habe selbst nämlich keine Rechtschutzversicherung und hätte mir das gar nicht leisten können. Aber vor Gericht möchte ich ja auch nicht ziehen und hoffe deshalb auf die außergerichtliche Einigung.
Aber jetzt werde ich einen Anwalt einschalten. Der soll die Versicherung anschreiben und mal hören wie die zu dieser ganzen Sache stehen. Das möchte ich dann doch nicht ohne Anwalt machen. Die machen mich ja sonst gleich platt wenn ich armes Würstchen denen einen Brief schicke

Na dann wünsch ich euch ganz viel Glück und Durchhaltevermögen!!! Das werden wir bestimmt brauchen!!!

Lieben Gruß von
NESSI
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