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Alt 14.02.2006, 20:29
Norma Norma ist offline
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Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Hallo Desire,

der Widerspruch ist immer dorthin zu schicken, wo der Ablehnungsbescheid hergekommen ist, also an den Absender.
Es sei denn...dass für die Anwendung des XII. SGB,
ein anderes Amt zuständig ist.
Aber dort ist dann ein ganz neuer Antrag zu stellen und kein Widerspruch.
Ich wohne in einer Großstadt und hier wäre für SGB II das Arbeitsamt zuständig und für SGB XII das Sozialamt.

Der Rentenantrag wäre dann an die LVA zu richten.

Nur zur Info: BfA und LVA sind seit dem 01.01.2006 unter einer einheitlichen Bezeichnung zu finden: Deutsche Rentenversicherung
Die jeweiligen Adressen sind aber dieselben geblieben.

Liebe Grüße
Norma
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