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Alt 15.02.2006, 16:36
clara clara ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
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Standard AW: Dringender Infobedarf

hallo,
soweit ich weiß musst du deine schwerbehinderung nicht angeben. du hast damit aber auch kein recht auf z.b. einen urlaubsmehranspruch auf grund der schwerbehinderung, verstärkter kündigungsschutz, usw.
wenn es der job ist, den du haben willst und du dich voll leistungsfähig fühlst, ich würde nichts sagen. die steuererleichterung bleibt dir ja eh noch.
gruß und viel erfolg!
clara
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