Hallo Mirko,
ich habe unter
www.aerztlichepraxis.de (unter Dermatologie/Allergologie) folgenden Bericht gefunden:
Hautkrebs durch Strahlung beim Schweißen - Berufskrankheit
Nach jahrelanger Strahlung am Arbeitsplatz kann Hautkrebs bei einem Schweißer als Berufskrankheit gelten. Das hat das Sozialgericht Dortmund im Fall eines 62-jährigen Schlossers aus dem Siegerland entschieden, der seit 1963 Schweißarbeiten verrichtet.
10.11.05 - Der Mann darf nach Angaben des Gerichts seine Tätigkeit aufgeben und kann bei der Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente beantragen (Urteil vom 8. Juni 2005, Az.: S 36 U 155/03, rechtskräftig).
Die Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft in Düsseldorf hatte den Zusammenhang zwischen der Krebserkrankung und der beruflichen Tätigkeit verneint. Ursache der Krankheit könnte auch Gartenarbeit in der Freizeit sein, meinte die Berufsgenossenschaft. Dagegen hatte der Mann geklagt.
Das Gericht stellte fest, es bestehe ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Hautkrebs des Klägers. Es handele sich um eine schwere Hauterkrankung im Sinne der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Die langjährige Belastung mit UV-Strahlung am Arbeitsplatz rechtfertige die Annahme einer entschädigungspflichtigen Berufskrankheit, entschied das Gericht.
dpa
Liebe Gruesse
Annette H.