AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung
Lieber Zimtstern
wenn du deinem Arbeitgeber bis Juli "nur" krank warst hast du natürlich keinen Anspruch auf Urlaub bei deinem jetztigen Arbeitgeber.Für den Rest des Jahres hast du dann anteilig Urlaub. Dein neuer Arbeitgeber wird nur den Urlaub für die Monate gewähren, wo du bei ihm gearbeitest hast.
Wie sich das mit dem Urlaubsgeld weiß ich leider nicht, aber ich glaube du bekommst es auch nur anteilig, aber da sind glaube ich auch irgendwelche Fristen, wie beim Weihnachtsgeld.
Barbara
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