Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 30.01.2003, 11:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung

Nein Monika, du brauchst keine AU. Habe auch nach Hamburger Modell gearbeitet. Dies beinhaltet, dass man weiterhin krankgeschrieben ist (man bekommt ja auch kein Gehalt). Daher natürlich keine AU. Habt ihr keinen Betriebsrat oder Schwerbehindertenstelle? Zur Not muss die Krankenkasse sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen.
Gruß Gabi
Mit Zitat antworten