AW: Verlängerung Behindertenausweis
Hallo Thomas,
Der Ausweis selbst ist nur für aussen bestimmt, er wird nur auf eine begrenzte Zeit ausgestellt und kann ohne weitere Umstände verlängert werden, je nach Alter irgendwann auch unbegrenzt (wg. Lichtbild z.B.)
Ausschlaggebend ist der Inhalt des Bewilligungsbescheides.
Rechtlich - für den Kündigungsschutz etc. - gibt es eine Schutzfrist von 3 Monaten nach Wirksamkeit eines ablehnenden Bescheides, also Bescheid + Widerspruchsfrist + 3 Monate.
LG Hanne
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