AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Grüß Dich Shalom,
Wenn ich deinen Beitrag richtig gelesen habe, würde für uns dadurch ein Anspruch auf Nachzahlung bestehen?
Da du dich damit gut auskennst, würde ich mich freuen, wenn du evtl. eine Vorgehensweise aufzeigen könntest, damit wir rechtzeitig unser zustehendes Recht geltend machen können. Da z.B. bei mir die Frist des Widerspruches schon abgelaufen ist.
Vielen Dank für diesen Beitrag!!!!
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Jutta
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