Hallo
für das parken auf schwerbehinderten Parkplätzen ist in der Regel ein AG oder H oder BL notwendig. Bei BL muß man den Blinden Passagier dabei haben; genauso wie bei H halt den Hilflosen,. Ansonsten muß man das AG haben.
Es gibt aber die Ausnahme der Regel, die in den Städten so wie ich weiß unterschiedlich gehandhabt wird.
Also wenn sie ein G hat und mind. einen Einzel GdB von 80% hat, dann kann man sich beim Strassenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung holen, die aber so weit ich weiß nur im Wohnort und halt am Arbeitsort gilt.
Auskunft darüber gibt das Versorgungsamt bzw. beantragt werden muß diese Ausnahmegenehmigung beim Strassenverkehrsamt.
ich gebe dir mal einen Link dazu rein.
http://www.trisomie21.de/parkausweis.html
Vielleicht hilft das ja weiter.
Barbara