AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo,
wenn Du am 1.11. wieder arbeitsfähig bist bzw in den olgenden 3 Monaten nach dem Austrittstermin laß Dir von Deinem Arzt die Arbeitsfähigkeit bescheinigen und reiche diese Unterlage dem alten AG ein. In den meisetn tarifverträgen ist eine Nachlauffrist für zb Lohnforderungen und mit der Arbeitsfähigkeit verlange die Auszahlung der Utage.
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