AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Klaus Hildebrandt,
ich stimme Ihrem Anwalt zu. Die 3-Monatsfrist gilt gem. § 88 Abs. 2 SGG für Widerspruchsverfahren.
Eine Bearbeitungszeit von einigen Monaten sollte man den Rentenversicherungsträgern schon zugestehen, allein schon wegen der Vielzahl von Fällen und dem noch größeren Problem der Finanzierung. Immerhin stehen jetzt hohe Summen an Nachzahlungen aus.
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