Hallo Delaja,
es ist schade, dass Euch niemand richtig informiert hat, welche Nachteilsausgleiche ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht. Ich habe einige nutzen können und dass, obwohl mir nur 50 % ohne ein Merkzeichen zuerkannt wurden. Ich wurde inzwischen auf 20 % rückgestuft und mein Ausweis wurde eingezogen. Zu den Zeiten meiner anerkannten Schwerbehinderung habe ich genutzt:
besonderer Kündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX
Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX (bei mir waren das 5 Tage im Jahr)
Pauschaler Steuerfreibetrag nach § 33b ESTG
Ermässigter Eintritt bei Veranstaltungen
Du siehst, so pauschal kann man den Schwerbehindertenausweis nicht abklassifizieren. Auch bei der beruflichen Wiedereingliederung kann das sehr spannend sein. Ich bin in meiner Arbeitsstelle auch mit der Beschaffung betraut und wir haben einige Zuschüsse bzw. komplette Kostenübernahmen zur behindertengerechten Ausrüstung von Arbeitsplätzen bekommen (spezielle Bürostühle, besonderer Fotokopierer etc.).
Ich habe Dir mal einen Link rausgesucht, wo viele der Hilfen erklärt werden:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html
Gruß Dirk