Thema: Entmündigung
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Alt 13.10.2006, 17:57
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Entmündigung

hallo Frau M.
das Wort Entmündigen hat einen hässlichen Beigeschmack. Deshalb ist es schon vor einigen Jahren durch das Wort Betreuung erstezt worden.

Die Betreuung ist erforderlich wenn jemand aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustand nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die Betreuung wird für verschiedene Betreiche eingerichtet.
Meistens sind das:
1) finanzielle Angelegenheiten : ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer regelt wichtige finanzielle Angelegenheiten für den Hilflosen. z.B. Miete, Versicherungen, persönlicher Unterhalt, usw.
2) gesundheitsfürsorge : ein amtlich bestellter Betreuer regelt alles was für die Gesundheit wichtig ist. Einwilligung für Krankenhausaufenthalte, OP einwilligungen, Arztwahl, Arzttermine, usw
3) Aufenthaltsbestimmung: ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer regelt alle Fragen die den Aufenthalt regeln. z.B. Kann der Betroffene noch allein in einer Wohnung leben oder ist der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder Hospiz erforderlich weil die Betreuung zu Hause nicht gewährleistet ist

Das sind die wichtigsten Bereiche. Die können aber noch weiter aufgegliedert werden.
Als Betreuer können eingesetzt werden, Ehepartner,Lebenspartner, Familieneangehörige, Hauptberufliche Betreuer oder auch ehrenamtliche Betreuer.
Diese werden durch einen Amtsrichter eingestzt. Es ist hierbei nicht so das der Betroffene keine Rechte mehr hat. Er hat nach wie vor das erste Wort für die Sachen die ihn selbst betreffen. Der Betreuer regelt nur die Sachen die man selbst nicht mehr kann.
Es braucht auch keiner befürchten das ein Betreuer jetzt einfach so das Konto leerräumen kann. Er muss immer belegen wofür das Geld ausgegeben worden ist.
Auch einfach so abschieben in ein Heim oder so geht nicht wenn derjenige es selbst nicht will, es sei denn er kann die Situation durch eine Krankheit nicht mehr richtig einschätzen.

Es können für alle Bereiche ein Betreuer eingesetzt werden aber es können auch mehrere sein die jeweils für einen Teilbereich zuständig sind.

Eine Betreuung ist mit Sicherheit nicht das schlechteste, denn er handelt im Interesse eines Menschen der dazu selbt nicht in der Lage ist. Sollten daran zweifel aufkommen kann man diese dem zuständigen Amtsgericht mitteilen die dann die Situation überprüft.
Wir hatten für meinen Schwiegervater auch eine Betreuung und ohne die hätten große Hauttumore nicht operativ entfernt werden können und erhätte unötig Schmerzen erleiden müssen. Ist jetzt nur ein Beispiel

Wenn noch Fragen sind beantworte ich die gern wenn ich kann
silverlady
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