Thema: Entmündigung
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 13.10.2006, 19:26
selenio selenio ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2005
Beiträge: 136
Standard AW: Entmündigung

Hallo nochmal,

Das mit dem gerichtlich bestellten Betreuer ist schon richtig.

In vielen Patientenverfügen wird ja eben auch ein Bevollmächtigter benannt,
der die notwendigen Geschäfte tätigt, der aber vor allem berechtigt ist,
die medizinischen und pflegerischen Wünsche des verfügenden Patienten durchzusetzen:
will der Patient künstlich ernährt werden, welche Medikamente (Sedativa, Analgetika)
sollen dann noch gegeben werden, sollen noch operative Eingriffe, Reanimationen
vorgenommen werden dürfen und so weiter.

Ich halte es eben für wichtig, daß diese persönlichen Entscheidungen tatsächlich
von dem betroffenen Patienten gefällt werden, wenn das noch irgendwie
möglich ist, selbst wenn dies nur durch Befragung möglich ist. Leider ist ja
in einigen Fällen der Wille des Patienten nicht mehr zu ermitteln, weil alles so schnell
geht.

Viele Grüße
selenio
Mit Zitat antworten