Hallo
ich habe mal meine Unterlagen durchsucht und möchte noch was zum Thema Schwerbehinderung anfügen.
"Kündigungsschutz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des integrationsamtes (§85 SGB IX). "
Dazu einen Link für den vollen Wortlaut:
http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-155/i.html
Ich werde den Text auch in den Thread "Schwerbehinderung" einstellen.