Einzelnen Beitrag anzeigen
  #19  
Alt 29.12.2006, 19:45
AndreaU AndreaU ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: Kreis Böblingen
Beiträge: 212
Standard AW: Welche Fragen?

Hallo Jean,
ich will hier kurz und nüchtern die Fragen bezüglich der Vollmachten beantworten:

Eine Generalvollmacht sollte notariell beurkundet werden (Kosten richten sich nach dem Vermögen, sind aber auf jeden Fall bezahlbar!). Wenn eine notariell beurkundete Vollmacht vorgelegt wird macht z.B. keine Bank Probleme.

Eine Vorsorgevollmacht muß nicht notariell sein, wird aber am besten zusammen mit einer Generalvollmacht gemacht.

Ich habe meine Eltern so überzeugt:

Meine Eltern haben je hälftig eine Eigentumswohnung, auf dieser sind noch Schulden. Meine Eltern hatten jeweils ein Girokonto, über das Konto meines Vaters konnte meine Mutter verfügen, andersrum nicht (Grund liegt in einem früheren Ehegattenarbeitsverhältnis, schon über 30 Jahre her, aber Konten nie geändert).

Nun war es so, daß meine Mutter durch ihre Hirnmetas (die damals ncoh nciht erkannt waren) eine massive Persönlichkeitsveränderung durchmachte, meinen Vater nur noch als Feind sah, letztendlich selbst nciht mehr genau steuern konnte, was sie tat. Ihre Rente ging auf ihr Konto während alles andere vom Konto meines Vaters abging. Also: sein Konto ging in die Miesen während ihres anwuchs.
Mit Vollmacht wäre es jetzt möglich gewesen hier Verfügungen zu treffen. OHne Vollmacht ging nichts.

Wir haben das wieder so geregelt bekommen weil die Metas erkannt und mit Cortison und Bestrahlungen behandelt wurden und meine Mutter in ihrem Verhalten wieder "normal" wurde.

Die Generalvollmacht wird beim Notar gemacht. Es werden jeweils Ausfertigungen erteilt. Es ist jetzt möglich, daß z.B. die Ausfertigung für Dich bei Deinen Eltern verbleibt und Du nur weißt, wo sie ist und sie im Fall der Fälle dann holen kannst.

Was viele nicht wissen: Ehegatten und Kinder dürfen nciht!!! über Wohl und Wehe bzw. Vermögen von Partner und Eltern verfügen so lange er noch lebt!!!
Viele gehen davon aus, daß - wenn es darauf ankommt - der Ehemann oder die Kinder entscheidne können was gut ist. Das ist aber nicht so! Wenn z.B. jemand aufgrund eines Unfalls im Koma liegt kann nicht einfach ein Angehöriger (egal ob Ehemann oder Kind) alles regeln (ob Konto, Wohnung, Pflegeheim, evtl. Kredit aufnehmen für Kosten .......).
Wenn die Person selbst das nciht kann und keine Vollmacht vorliegt muß vom Gericht ein (Vermögens-)Betreuer bestellt werden. Dieser muß - natürlich - bezahlt werden, er rechnet minutengenau! ab. Und er entscheidet nach seinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach dem, was in der Familie üblich wäre.

Meine Eltern vertrauen einfach darauf, daß ihre Kinder (also mein Bruder und ich) nur dann wenn es nötig wird von der Vollmacht Gebrauch machen und dann in ihrem Sinne entscheiden würden.

Ähnliches gilt für die Vorsorgevollmacht.

Wer mir eine PN mit Adresse schickt, dem kann ich jeweils Muster für die entsprechenden Vollmachten zuschicken.

Ich habe zwischenzeitlich in der gesamten Verwandtschaft Werbung dafür gemacht - auch wenn keine Krankheit im Raum steht ist es immer gut, wenn jemand sich um die Angelegneheiten kümmern kann, dem man vertraut.

Das war jetzt viel, hoffentlich habe ich nicht zu durcheinander geschrieben. Sonst bitte einfach nochmals nachfragen. DAs ist ein Thema, das mir am Herzen liegt!

Liebe Grüße
Andrea
Mit Zitat antworten