liebe christel,
wenn daraus hervorgeht, das du zur chemo mußt und dir auf grund dessen die fahrt verordnet wird.
mußt du übrigens jedes quartal neu haben.
reiche das rezept oder die verordnung am besten immer mit den zu abrechnenden fahrten ein.
sicher brauchst du ja auch nur ein prozent dazuzahlen, wenn das erreicht ist, gibt es ja die zuzahlungsbefreiung.
krebserkrankung wird als chronische krankheit angesehen.
liebe grüße
iris