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Alt 15.02.2007, 16:38
clara clara ist offline
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Standard AW: Zwang zur Rehabilitationsberatung?

Hallo Silvana,
mh so genau weiß ich es nicht. Aber soweit ich weiß ist der Rentenversicherungsträger der Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme...
Deine KK kann dich aber auffordern eine Rehabilitationsmaßnahme anzutreten. Dies wird dann oft, wenn´s dumm läuft später in einen Rentenantrag umgedeutet und die KK spart sich die Kosten, da du dann Erwerbsminderungsrente und nicht mehr Krankengeld erhältst.
Ich persönlich hatte nach der Chemo eine Reha beantragt und bekam später ein Schreiben der KK, dass sie meinen von mir gestellten Rehaantrag so werten würden, als ob sie mich dazu aufgefordert hätten Leider ist dies zur Zeit gängige Praxis. Nach der Reha habe ich mich allerdings noch mit Erfolg und Hilfe einer Anwältin für Sozialrecht etliche Monate gegen die Zwangsberentung gewehrt. Im Endeffekt bekam ich dann zwar doch irgendwann die EU-Rente und dies rückwirkend, was aber für mich keine finanziellen Auswirkungen hatte, da das Krankengeld (das bei mir wesentlich höher als die EU-Rente war) nicht zurückgezahlt werden muss!!!
Falls es hier im Forum keiner genau wissen sollte, empfehle ich dir beim VDK http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1 (die haben eigene Rechtsanwälte) oder direkt bei einer Anwältin für Sozialrecht, nachzufragen.
Lg clara
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