AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom
Moin,
ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber meine Hausärztin stellt mir bei Bedarf mehrere Überweisungen pro Quartal aus ( z.B. an die Häma-Ambulanz und die Strahlentherapienachkontrolle ). Zur Einholung der Zweitmeinung habe ich allerdings die Überweisung vom Hämatologen machen lassen und ich glaube, so muß das auch laufen.
Beste Wünsche
M.R.
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