AW: Ablehnung 1. Reha
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem. Ich hatte Chemo 2005 und Reha im Sommer 2006. Habe nun wieder einen Rehaantrag gestellt, und dieser wurde abgelehnt. Begründung: Nach Aktenlage liegen keinerlei gesundheitlichen Probleme vor, die eine weitere Rehamaßnahme begründen würden, und eine allgemeine Reha könne nach Ablauf von vier Jahre erst wiederholt werden.
Frage: Soll man das durchgehen lassen, oder wie formoliere ich den Widerspruch?
Gibt es im SGB irgendwelche Gesetze gegen?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
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