AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo zusammen,
wir waren am Dienstag (27.03.) bei einer Informationsveranstaltung der DR. Dort wurde das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige auch von einem Teilnehmer angesprochen.
Wenn der Rentenbescheid eingeht, ist auf jeden Fall ein Überprüfungsantrag zu stellen, ansonsten können später keine Ansprüche rückwirkend gestellt werden!
LG
Birgit
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