Hi Ihr,
ich nochmal.
Nur kurz nochmal zur Klarstellung - für die Ausstellung des Erbscheins ist
immer das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) des Wohnsitzes des Erblassers zuständig, nicht der Notar. Mag sein, dass man diesen mit den Formalitäten beauftragen und er den Antrag stellen kann, aber erteilen bzw. beurkunden kann er den Erbschein nicht, sondern nur das zuständige Gericht. Sag es bloß mal, damit es keine Missverständnisse gibt.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg -
seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)
Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!
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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011