Hallo Ulrike,
ich glaube nicht, dass wir die verspätete Ware noch benutzen und weiterverkaufen können. Wir sollten den kanadischen Händler haftbar halten und bei der Schadenskalkulation auch den uns entgangenen Gewinn berücksichtigen.
Ich hab ja gleich gesagt, dass wir das Material per Luftfracht bestellen sollten. Dann wäre es auf alle Fälle rechtzeitig eingetroffen. Aber auf mich hört ja keiner
Wir können froh sein wenn uns die Händler nicht abspringen.
Gruß