AW: Frage zum Krankengeld
Hallo Susi,
ich arbeite bei einer Krankenkasse. Es ist so dass nach 78 Wochen Krankengeld automatisch endet...das nennt man Leistungsunterbrechung...das ist gesetzlich so vorgegeben. Wenn Du jetzt eine erneute Erkrankung hast, wird die Krankenkasse grundsätzlich prüfen ob die neue mit der alten zuammenhängt. Dies erfolgt schriftlich an den behandelten Arzt. wenn dieser dann sagt es besteht kein Zusammenhang, hast Du erneut einen Anspruch auf Krankengeld und so wie ich es noch weiß auch auf eine erneute Lohnfortzahlung. Aber rufe doch Deine Krankenkasse an. Die helfen Dir da auch weiter. Ich arbeite im Beitragsbereich und bin nicht mehr so fit in der Leistungsbranche..aber Du kannst offen Deine Krankenkasse fragen....Liebe Grüße Alexandra (dessen Papa BSDK hat).....
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