AW: Mein Mann hat Speiseröhrenkrebs
Liebe Gabi,
zur Kur möchte ich noch folgendes bemerken. Wir haben zur Zeit nur noch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Das bedeutet, daß die BfA und die LVA zusammengeführt worden sind. Ihr könnt also Eure Kuranträge zusammen abgeben. Es sollten von dem behandelnden Arzt Kuranstalten die sowohl Psychosomatische- als auch Krebsleiden behandeln bereits auf dem Kurantrag vorgeschlagen werden. Gleichzeitig darauf hingewiesen werden, daß dein Mann eine Begleitperson aus gesundheitlichen Gründen braucht und es deshalb zweckmäßig ist, Eure Kur in ein und derselben Kuranstalt durchzuführen. Nur wenn diese Erfordernisse auf dem Kurantrag eingetragen worden sind und vom Arzt entsprechend vorgeschlagen wurden, besteht Aussicht auf Erfolg. Behörden reagieren meistens erst, wenn schriftliche Anfragen vorliegen. Falls Eurem Antrag nicht entsprochen wird, ist es ratsam gegen diese Bescheide Einspruch mit entsprechender o.a. Begründung einzulegen. Das hat meistens Erfolg.
Liebe Grüße
Jani
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