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Alt 13.09.2007, 18:17
schwesterchen schwesterchen ist offline
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Standard AW: Unglaubliche Geschichte - ich brauche nochmals Eure Hilfe! Danke!

Hallo Kimmy,

Zitat von schwesterchen

Ein Arzt ist lediglich berechtigt, an den Arzt Befunde weiterzuleiten, welcher die Überweisung zu ihm, ausgestellt hat! Sonst an KEINEN! Es sei denn, der Patient gibt seine ausdrückliche Zustimmung.

Dein Arzt hat eindeutig gegen die Schweigepflicht verstoßen!


Wie kommst du darauf, zu behaupten, die Aussage (meine Aussage), wäre falsch?
Die Aussage ist nicht falsch! Sie ist eine Tatsache!

Ein Arzt darf lediglich Informationen an den überweisenden Arzt weiterleiten, also an den Arzt, der die Überweisung an ihn ausgestellt hat.
Ein Arzt der auch, ohne Einverständnis des Patienten, Befunde an andere Ärzte weiterleitet, verstößt gegen die Schweigepflicht.
Dies ist gesetzlich geregelt und das ist auch gut und richtig.
Wenn ich, als Patient eine unabhängige Meinung einholen möchte, hat dies nichts mit meiner Vorbehandlung zu tun und die anderen Ärzte nicht zu interessieren.
Ich bin ein freier Mensch und darf selbst darüber entscheiden, wer meine Befunde bekommt.
Wenn ein Arzt gegen diese Schweigepflicht verstößt, würde ich ihn sofort darauf ansprechen.

Ich finde auch nicht, dass Mut dazu gehört, eine unabhängige Meinung einzuholen. Es geht um meinen Körper, dafür werde ich alles Bestmögliche tun, wenn nötig eine dritte Meinung oder mehr.
Was für mich persönlich zählt, ist, Vertrauen zu einem kompetenten Arzt!


Kimmy, wenn Du dir nicht ganz sicher bist, dann informiere Dich bitte vorher und stelle meine Aussage bitte nicht als falsch dar.
Ein Anwalt für Arzthaftung kann Dir hier sehr detailierte Auskunft geben.


Alles Gute

Heike
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