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Alt 17.09.2007, 18:02
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Standard knappschaft: ablehnung des reha-antrags

ihr lieben,
nun hab ich die (schon erwartete) ablehnung meines reha/kur-antrages (gibts da einen unterschied?) bekommen.

begründung:
"die rv (knappschaft) kann ... onk. nachsorgeleistungen grundsätzlich bis zum ablauf eines jahres nach beendeter primärbehandlung bewilligen.
hierfür reicht es nicht aus, dass die med. veraussetzungen für die bewilligung der ersten onk. nachsorgeleistung erfüllt waren. vielmehr müssen die med. veraussetzungen für jede onk. nachsorgeleistung erfüllt sein. ein anspruch auf eine bestimmte anzahl von nachsorgeleistungen besteht nicht..."

das heißt, ich müßte mir innerhalb eines jahres schon zwei rezidive leisten, damit ich nochmal kuren kann? oder wie? verstehe das nicht richtig.

zur vorgeschichte:
bk - ersterkrankung 10/2000, op, chemo
---> ahb frühjahr 01 (damals noch bfa)
rezidiv 10/04, bestrahlung bis 04/05
---> kur/reha 10/05

seit 07/05 eu-rente bis 06/08

werde natürlich einen widerspruch schreiben, den ich u.a. damit begründe, daß ich nach auslaufen der eu-rente wieder arbeiten möchte & deshalb nochmal bißchen kraft tanken bzw. mich stabilisieren möchte.

habe hier schon bißchen rumgelesen, aber leider scheint nirgendwo nix genaues zum thema -wieviele kuren eigentlich möglich sind- zu stehen.

jedenfalls verwirrt mich diese ominöse begründung noch bißchen.

da es die frühere regelung mit 3 möglichen kuren in den 3 folgejahren nicht mehr gibt, würde mich schon interessieren, auf welcher basis jetzt kuren positiv beschieden werden können (von einer ersten pauschalen ablehung mal ganz abgesehen...). oder kann jeder ablehnen, wie er will?

noch jemand hier, der vielleicht auch meine leidvollen erfahrungen mit der knappschaft teilt (dies ist bei weitem & leider nicht das erste mal trödel mit dieser truppe - der erste kurantrag nach bestrahlung wurde auch erst mal abgebügelt & erst nach widerspruch pos. beschieden)

es nervt!
luci*katze
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