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Alt 21.09.2007, 18:50
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
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Standard AW: Brustkrebs und der Rentenantrag

Liebe Bianka,

der Beitrag war kein Hammer, er war direkt und... RICHTIG!

Es kommt NICHT darauf an, dass man Krebs hat, es kommt darauf an, WELCHE AUSWIRKUNGEN die Krankheit und die Therapien (!) auf den Rentenantragsteller hat.

Hat man bei Brustkrebs Lympknotenbefall, ist das natürlich für eine Bewilligung gut (meine Güte, wie ich das hasse, so etwas schreiben zu müssen, aber es ist einfach so).

Hat man bereits Metas... ist die Bewilligung nur noch ein Verwaltungsakt.

Ist man "nur" an Brustkrebs erkrankt; hat die Therapien gut überstanden und ansonsten liegt nichts mehr vor... wird die Rentenbewilligung schwierig.
Da braucht man einfach gute Ärzte an seiner Seite, die mit passenden Attesten die Erwerbsunfähigkeit mit unterstützen... und einen Entlassungsbericht von einem verständigen Kurarzt.

Dass es fast immer nur eine Zeitrente gibt, ist normal. Es kann sich ja in 2 oder 3 Jahren viel ändern... positiv oder negativ.

Und SEHR gerne wartet die RV darauf, dass die Heilungsbewährung (Schwerbehinderung nach 5 Jahren) abläuft.
Wird man dann runtergestuft (zum Beispiel von 60 Prozent auf 30), wird das gerne für eine Ablehnung genutzt... obwohl es ja heißt, dass eine Schwerbehinderung keinen Einfluss hat.

Au man, ich sollte ein Buch schreiben.
1. verdiene ich dann noch Geld und
2. bräuchte ich nicht immer dasselbe zu schreiben.

Und wie immer noch mein Hinweis:
gebt in einer Suchmaschine die Wörter "Entlassungsbericht Reha" ein und ihr werdet viele Infos finden

Und vielleicht noch: Rentenburo.de
PS: wirklich Rentenburo... nicht Rentenbüro!
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