Krankheitsverlauf bei einem Glioblastom
Hallo Sepp,
ich stimme mit Deinen ausführung völlig überein.
Nur zum Punkt Pflicht eines Angehörigen möchte ich noch etwas hinzu fügen.
Natürlich haben die Menschen die Pflicht der Obsorge, was aber nicht heißen muß das dies die Angehörigen unbedingt sein müssen.
Es gibt einfach Familien die nicht mit solch einer Situation leben können. Das diese die Pflicht zur Fürsorge an dritte abgeben ist,- so denke ich-, völlig legitim. So sind sie dann vielleicht doch in der Lage, für den Lieben da zu sein. So "einfach" und "normal" wie es eben geht.
Ich denke also nicht das man die Pflicht der Obsorge dem oder den Angehörigen unbedingt aufdrücken muß. Wenn es zu viel Belastung darstellt, ist der andere Weg der bessere.
Alles Gute
Peter
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