liebe claudia
das scheint dann doch unterschiedlich zu sein.
meine mutter aufgrund ihrer alzheimer ins pflegeheim für immer eimweisen, das darf ich.
habe auch alle finanzielle befugnis sowie die gesundheitlichen entscheidungen.
entscheidungen über leben und tod entscheidet bei uns ganz klar das vormundschaftsgericht mit absprache der zuständigen ärzte.
meine mutter hat ja keinen tag nacht rythmus mehr, dadurch geisterte sie die ganze nacht herum und hielt uns alle auf trapp
seit einem jahr hat sie für nachts eine bauchfixierung, die mir erst das amtsgericht erlauben mußte, wegen freiheitsberaubung, du weißt ja......
über sämtliche therapien die notwendig sind, darf ich auch entscheiden.
nur wenn es darum geht das leben evtl. zu erhalten oder nicht habe ich nicht mehr die entscheidungsfreiheit.
ich habe es auch eben im betreuerurteil nochmal nachgelesen.
erkundige dich da lieber noch einmal, bevor es seitens des vormundschaftsgerichtes irgendwelche schwierigkeiten gibt.
du weißt ja, wenn der amtsschimmel wiehert..............
liebe grüße
iris