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Alt 25.01.2008, 08:21
Astrid09 Astrid09 ist offline
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Standard AW: Kennt Sich Jemand Mit Bg Rente Aus

Hallo Susan,

ganz allgemein muss man erst mal unterscheiden in Verletztenrente - das ist die Rente, die dem Vater ab Anerkennung bis zum Tode zustand.
Ist er aufgrund der Erkrankung verstorben, bekommt die Witwe - Witwenrente, davon in den ersten 3 Monaten die volle Witwenrente, danach die Witwenrente unter eventueller Anrechnung des eigenen Einkommens.
Zusätzlich wird auch ein Sterbegeld gezahlt. Das beträgt (nach den Faktoren für 2007, 2008 ist mir noch nicht bekannt, sorry) 4.200 € (West) und 3.600 € (Ost).

Ist denn mit der Anerkennung als Berufskrankheit noch nichts über die Höhe der Verletztenrente gesagt worden?
Die Verletztenrente berechnet sich zum einem nach dem Jahresarbeitsverdienst. Im Normalfall ist es das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat des Anerkennungstages. Bei Berufskrankheiten kann es aber auch noch andere "Stichtage" geben, wenn die Berechnung günstiger wird.
Dieser Bruttoverdienst wird zu zwei drittel als Vollrente = 100 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) angenommen.
Falls die anerkannte MdE geringer als 100 % sein sollte, wird die Rente prozentual errechnet.
Dann wird das Ganze durch 12 geteilt und man erhält die monatliche Rente.

Falls der Vater von der Rentenversicherung auch bereits eine Rente (Erwerbsminderungsrente oder Altersrente) schon bekommen hatte, kann es sein, dass die BG-Rente teilweise auf diese angerechnet werden muss. Diese Anrechnung machen die BG und die RV im allgemeinen unter sich aus. Der Rest wird ausgezahlt, auch an die Hinterbliebenen, wenn der Vater bereits verstorben ist.

Die oben beschriebene Vollrente (2/3 des Jahresarbeitsverdienstes) wird der Witwe dann für das Sterbevierteljahr ausgezahlt. Die wird ab dem Sterbetag bis zum Ablauf von 3 vollen Monaten nach dem Todesmonat gezahlt, also durchaus mehr als 3 Monate insgesamt.

Nach dem 3. Monat wird ihr eigenes Einkommen zu bestimmten Sätzen angerechnet.
Das eigene Netto-Einkommen muss erst einmal festgestellt werden, das kann sein eigenes Entgelt, eigene Renten, Mieteinkünfte...
Davon wird ein Freibetrag abgezogen (Pi mal Daumen 500-600 €).
Der Rest wird zu 40 % auf die volle Witwenrente angerechnet.

Die volle Witwenrente berechnet sich nun nach 40 % (große Witwenrente) oder 30 % (kleine Witwenrente) des vorher berechneten Jahresarbeitsverdienstes. Die kleine Witwenrente gibt es auch nur für 2 Jahre. Ich nehme aber an, dass die Witwe älter ist als 47 Jahre, dann hat sie Anspruch auf die große Witwenrente. Die ist zeitlich nicht befristet.

Ich hoffe, ihr steigt da etwas durch und wünsche euch, dass ihr die schwere Zeit gut übersteht.

Liebe Grüße
Astrid
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