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Alt 01.02.2008, 03:43
Adlatus Adlatus ist offline
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Standard AW: Ermäßigung bei GdB100% bei Telefongebühren?

Hallo Goldlack,

der Ausweis alleine ist kein Garant für eine Gebührenermässigung. Prinzipiell hat siby -fast- Recht, man kann nur mit dem Merkzeichen ´RF` (gehbehinderung alleine reicht hier nicht aus) bei der Telekom einen so genannten Sozialtarif bekommen, der dann gewisse Vergünstigungen beinhaltet. (es ist m.E. jedoch vorher auszurechnen, ob dieser Sozialtarif wirklich der günstigste Tarif im Dschungel ist, da er an den Telekomanschluss gebunden ist - den rest kann man sich denken...)

Allerdings: fragen kostet nichts. Eventuell bieten andere Anbieter freiwillige Vergünstigungen im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbs (Kundenbindung, du verstehst?)

Der Vollständigkeit halber:
dann bekommt man das Merkzeichen:

RF = Rundfunkgebührenbefreiung und
Telefongebührenermäßigung
Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist ein GdB von mindestens 80 und ein körperliches Leiden, das den Betroffenen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausschließt. Dies ist der Fall, wenn durch die Behinderung öffentliche Veranstaltungen eine unzumutbare Belastung für den Betroffenen oder für die Umgebung sind und dies so für den Menschen einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeutet.

Quelle: http://www.krebsgesellschaft.de/lk_s...rung,3129.html

Liebe Grüße
Thanatos
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