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Alt 03.03.2008, 20:17
nordi nordi ist offline
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Standard AW: Rezidiv und DOCH operabel

Ich teile voll die Meinung von MarcoIl.

Medizinische Spitzenleistungen müssen allen offenstehen und nicht nur Besserverdienern, die privat versichert sind oder rechtzeitig eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Zusatzversicherungen können nur relativ junge und gesunde Leute abschliessen.
Ein Aufnahmeantrag von mir wurde z.B. mit 53 wegen einer zurückliegenden Thrombose abgelehnt.
Damals mit vielleicht 40, wo es vielleicht noch geklappt hätte, war die Entwicklung in Richtung der heutigen Zweiklassenmedizin noch garnicht abzusehen, es gab überhaupt keinen Handlungsbedarf.
Keiner von uns hat damals geglaubt, dass eine lebensverlängernde Operation irgendwann mal nur bei privater Abrechnung möglich sein könnte.

Ich finde es zynisch, gesetzlich Versicherten eine Chefarztbehandlung mit dem Argument nicht ausreichender Ressourcen vorzuenthalten.

Alle Menschen, ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten, haben ein gleiches Anrecht auf ein langes Leben.
Die Prioritäten für eine teure Operation sollten sich an dem Nutzen für den Patienten und nicht an dem finanziellen Nutzen für den behandelnden Arzt festmachen.

Wenn die medizinischen Ressourcen wirklich zu knapp für alle sein sollten, muss man halt mehr spezialisierte Kliniken und Ärzte schaffen, als eine Auslese nach dem Geldbeutel vorzunehmen.
Dazu wäre es erforderlich, die finanziellen Mittel umzuverteilen, weniger Geld in die Kassen der pharmazeutischen Industrie, dafür mehr Geld für die Krankenhäuser.

Zu den Kosten einer Privatbehandlung.
Nach meinem Kenntnisstand ist es nicht richtig, dass die gesetzliche bei einer Privatleistung generell den einfachen Gebührensatz übernimmt. Man hat nach Aussage der Deutschen BKK das 3,5-fache alleine zu tragen.
Für die meisten Bundesbürger, insbesondere für Rentnerinnen mit ihrem schmalen Einkommen, ist eine private Krebsbehandlung mit allem drum und dran nicht finanzierbar, zumal man das Ausmass der Gesamtbelastung sehr schlecht abschätzen kann.

Also in diesem Fall sollte versucht werden, die Privatleistungen, wenn es nicht anders geht, auf die Op zu beschränken.
Vorher offen mit dem Cirurgen über das Vorgehen sprechen.
Voraussetzung ist natürlich, dass das Splitten "bürokratisch" überhaupt möglich ist.

Gruss
Peter
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