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Alt 18.03.2008, 00:11
Adlatus Adlatus ist offline
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Standard AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?

Hi,

das klingt in meinen Ohren sehr merkwürdig, ich habe bisher nämlich auch ausschlieslich mit der 10 Wochenfrist zu tun gehabt
(SGB V § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. ...

2 Wochen sind mir mehr als neu.

--> aber ganz wichtig: ich bin kein Jurist! Wenn du in dieser Sache juristische Klarheit haben willst frag einen Rechtsanwalt oder wende dich an einen der großen Sozialverbände (z.B. VdK) oder die Gewerkschaft. Die dürfen dich rechtsverbindlich beraten...

Das war die erste Frage; jetzt die zweite:

Nein in der Reha wirst Du nicht "zwangsverentet" solltest du danach nicht arbeitsfähig sein. (ich habe die Erfahrung, dass die meisten RehaPatienten, die Arbeitsunfähig in die Reha gehen ebenso arbeitsunfähig wieder heimgehen um einige Wochen/Zeit später ganz normal wieder zu arbeiten.)

Es stimmt allerdings, dass der Reha-Entlassbericht eine sozialmedizinische Stellungnahme enthält die eine prognostische Einschätzung zur zu erwartenden Erwerbsfähigkeit abgibt. Wenn hier drinsteht, dass due erwerbsgemindert bist, wird die reha in einen Rentenantrag umgedeutet und due schlitterst in die Rente. Das wird aber in dre Regel in der Reha thematisiert und du hast bis zu einem gewissen Grad Einfluss darauf...

LG
Thanatos
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