Hallo, wer kann helfen
![Lächeln](images/smilies/smile.gif)
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Nach sage und schreibe 6 Jahren und 2 Monaten habe ich den Bescheid der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in der Hand mit der Ablehnung der Anerkennung einer Berufserkrankung.
Das Gutachten geht nur von einer Verursachungswahrscheinlichkeit von 10-15% aus; erforderlich mindestens 33%.
![Verärgert](images/smilies/mad.gif)
So ein Gutachten war wohl schwierig zu erstellen.
![Cool](images/smilies/cool.gif)
Ich erwäge nun eine Klage vor dem Sozialgericht wozu ich zunächst nicht unbedingt einen Anwalt einschalten möchte.
![Boese](images/smilies2/boese.gif)
Zunächst nur um die Monatsfrist zu wahren; später dann mit hoffentlich guten Argumenten.
Daher meine Fragen an Euch :
1.) Gibt es eures Wissens eine gesetzlich vorgeschrieben Mindest-Frist für ein BG-Feststellungsverfahren ?
2.) Was kostet so eine Klage vor dem Sozialgericht?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße