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Alt 30.05.2008, 09:01
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Bianca-Alexandra Bianca-Alexandra ist offline
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Registriert seit: 15.02.2008
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Standard AW: Betroffene und Angehörige im Umgang miteinander

Yesses Maria,

einen Tag konnte ich nicht ins Forum und hatte heute alle Mühe, den Diskussionen zu folgen, bzw. "hinterherzulesen".

Ich wünsche Euch einen schönen Start in den Tag, auch wenn das Wetter sch... ist, ich glaube, meine Mom wird sich freuen dass es zumindest heute morgen etwas weniger schwül und irgendwie "frischer" in der Luft ist.

Liebe Blume, mit sedieren ist die Betäubung gemeint. Betäubung kann auch heißen, dass Schmerzmittel gegeben werden, auch wenn dadurch erreicht wird, dass keine Sinnes-Wahrnehmung mehr erfolgt. In vielen Patientenverfügungen wird auch bewusst darauf eingegangen, dass die Sedierung auch dann vorgenommen werden soll, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass das Leben verkürzt, aber Schmerzfreiheit erreicht wird.

Zum Thema Verfügung in der Schublade, dem Beispiel Intubieren im Notfall usw möchte ich gerne den Inhalt des Gespräches mit unserem (wirklich sehr sachlichen und dennoch einfühlsamen) Arzt wiedergeben.

Er hat uns gesagt, die Vorstellung des Lebens und die Einstellung zum Sterben das wichtigste in der Verfügung ist. Wir haben eine, in der man ganz zu Beginn einen Teil formulieren muss. Konkret hat er eben genau das Beispiel mit dem Intubieren genannt. Intubation kann lebensrettend sein. Zum Beispiel wenn ein Tumor die Luftröhre verengt was im Anschluss ja operativ durch einen Stent behoben werden könnte. In diesem Fall würden glaube ich die meisten wollen, dass es passiert.

In unserer Verfügung sind fast alle medizinischen Maßnahmen darauf ausgelegt, ob sie dauerhaft unternommen werden müssten, oder ob die Aussicht besteht, dass sie Besserung bringen und wieder abgesetzt werden. Ich finde, diese Unterscheidung ist ganz wichtig. Außerdem ist man dadurch, dass man so genau differenziert auch nicht mehr gezwungen, sie unter Verschluss zu halten aus Angst dass sie falsch umgesetzt wird.

Dann hat uns der Arzt noch geraten, die Verfügung an mehreren Stellen zu deponieren, denn es ist so, wie Schnucki schreibt. Ein einmal gesetzter Tubus (zum Beispiel durch den Notarzt, der nix davon weiß und schnell handeln muss) darf TROTZ Verfügung im KH nicht einfach entfernt werden. Zwar besteht die Möglichkeit, dass doch, aber der Arzt betritt in diesem Fall die Grauzone. Besser ist es dann natürlich, es ist von vornherein klar dass dies, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht, unterlassen werden soll.

Als der Notarzt zu meiner Mutter kam hat er nicht mal den kleinsten Blick auf ihren Chemo Pass geworfen. Auch im KH erstmal nicht. Ich glaube kaum, dass er sich auf eine solche "Unterhaltung" bei Gefahr im Verzug eingelassen hätte.

Meine Mutter hat einen "Registrierungsservice" gefunden. Da kann man sich anmelden und die Erkrankung und einen Teil der BEsonderheiten angeben. Ist das Handy GPS fähig, wird sofort nach Absetzung des Anrufs oder der SMS (muss keinen Inhalt haben!) ein Notarzt an den Punkt der Ortung geschickt. Und hier kommen wir wieder zum Thema. Der sollte wissen dass eine PV besteht.

Was die Versorgungsvollmacht angeht bin ich dankbar für Eure Hinweise (besonders danke an Helmut), ich glaube das haben wir nicht ausreichend berücksichtigt.

Und dann habe ich noch ein weiteres, leidvolles Thema. In einem anderen Thread habe ich gelesen (ausgerechnet jemand aus meinem Umkreis) dass es schwer werden kann, im Bedarfsfall tatsächlich einen Platz im Hospiz zu bekommen. Ich glaube, bei Christel hatte ich gelesen, dass man sich auf eine Warteliste setzen lassen und alle 2 Monate Interesse bekunden muss (Stimmt das, liebe Christel?). So, und nun meine Frage an Euch. Meine Mutter hat ja schon gesagt, dass sie im Zweifel gerne dort hin möchte. Aber was mach ich denn jetzt? Sage ich ihr jetzt Du - lass uns schon mal anmelden? Geht ja gar nicht! Makaber.... Damals sagte sie, sie möchte es sich ansehen, aber inzwischen sagt sie, sie weiß ja wie es da ist weil sie es bei einer Großtante gesehen hat. Kann ich dort auch alleine hin (sehen möchte ich schon, wie es da ist) und "vorfühlen"? Mich schüttelts bei dem Gedanken daran so etwas planen zu müssen, aber noch mehr bei dem Gedanken daran im Notfall keinen Platz zu bekommen....

Danke Euch fürs fleißige Lesen, aber ich hatte ja auch einen Tag aufzuholen
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Liebe Grüße - Bibi
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