Was ist eine sogen. Versorgungsehe
Hallo Christian,
wenn die Ehe mind. 1 Jahr gedauert hat, wird nicht mehr auf Versorgungsehe geprüft, es besteht Anspruch auf Witwenrente, sofern der Verstorbene die allg. Wartezeit (5 Jahre) erfüllt hat (SGB VI).
Viele Grüße
Vera
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