AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo Rosi
also wenn du vor der Kur Krankengeld bekommen hast, bekommst du keinen Lohn/gehalt während der Zeit, da ja offensichtlich dein Anspruch auf Lohnfortzahlung (in der Regel 6 Wochen ausgeschöpft ist) Dem Schreiben /Genehmigung der Reha durch die DRV liegt ein Schreiben bei, das der Arbeitgeber/Krankenkasse ausfüllen muss, damit klar ersichtlich ist, wer zahlen muss. Dies geht in der Regel schnell und unbürokratisch. Schau mal nach. Das ganze nennt sich wie schon geschrieben Übergangsgeld. Ist der Kostenträger deiner Reha die Krankenkasse, mußt du dich an die Krankenkasse wenden.
Dein Urlaub verfällt eigentlich nicht. Das heißt, wenn du 9 Monate Krank warst, und du noch von 2007 Resturlaub hattest, kann es je nach tarifvertrag sein, dass der Resturlaub verfällt. Im öffentlichen Dienst, kann man auf Antrag (vor dem 30.04) den Urlaub bis zum 30.06. weiter verlängern, dass der Resturlaub nicht verfällt. Bis zum 30.9. ist es schwieriger und auch Kulanz des Arbeitgebers.
Der Urlaub von 2008 verfällt nicht und wird auch nicht gekürzt. Im öffentlichen Dienst musst du mindestens einen Tag gearbeitet haben im Kalenderjahr, damit du Urlaubsanspruch hast. Und zwar den ganzen.
Ob und inwieweit dein Tarifvertrag oder und dein Arbeitsvertrag abweichende Regelungen hat, als die beschrieben (öffentlichen Dienst) weiß ich nicht, am besten du schaust nach oder fragst nach
Liebe Grüße
Barbaar
|