Hallo Jane,
wegen des Ausweises:
ich habe noch keinen, aber vor 6 Wochen den Antrag abgeschickt und immerhin schon
eine Eingangsbestätigung vom Versorgungsamt.
Darin stand dann:
"...Feststellungsantrag...gilt nicht gelichzeitig als -antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleichen...wie z.B. Steuerfreibeträge...Mit diesem Schreiben können Sie bei...und beim Finanzamt nachweisen, dass Sie einen Antrag...gestellt haben".
Hatte bisher keine Lust, beim Finanzamt nachzufragen, was man noch machen muß. Aber Deine Frage hat mir vielleicht den richtigen Tritt gegeben und ich kümmere mich nächste Woche mal weiter
Ich werde dann berichten.
Grüße nach Magdeburg
Petra