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Alt 29.09.2008, 18:31
Cicero Cicero ist offline
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Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo und guten Tag !

Sachen gibt´s....

Ich habe nach der Info, die mir Maya Schokolinse gegeben hat, einen Nöl- und Quengelbrief an das hiesige Verwaltungsamt geschrieben, genauer gesagt, an die Leiterin.... und : kein Scherz, sie hat mich angerufen. Höchstselbst.

Sie sagte, es täte ihr leid das wohl einiges unschön und nicht gerade zeitnah und richtig abgelaufen sei. "Mein" Ausweis wäre jetzt jedenfalls seit heute Morgen an mich unterwegs, alles wie gewünscht und ähh..rückwirkend gültig.

Was für eine angenehme Überraschung !

Wie dem auch sei....nun hab´ich das Ding und weiss gar nicht, was ich damit machen soll. Zumindest hinsichtlich der möglichen Steuererleichterung, meine ich. Muss ich da was auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, oder wird das erst bei der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt?

Herzliche Grüsse

Cicero
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