Guten Abend,
ein sehr interessantes Urteil wurde vom VGH Baden-Württemberg, Az.: 9 S 1782/08 gefällt.
Zitat:
MANNHEIM (dpa). Ein Heilpraktiker darf einen Patienten bei schweren Erkrankungen nicht im Glauben lassen, seine Methoden ersetzten eine ärztliche Behandlung Dem Mann sei deshalb die Heilpraktiker-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
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Den vollständigen Artikel findet Ihr in der
Ärzte Zeitung online .
Meiner Meinung nach stärkt dieses Urteil seriös arbeitende Heilpraktiker, die ihre Grenzen erkennen und bei schweren Erkrankungen wie Tumore an die Ärzte verweisen. Insbesondere kann nun schwarzen Schafen, wie Anhängern des Theologen Hamer, leichter die Zulassung entzogen werden.
Lieben Gruß Dirk