Hallo zusammen,
maßgebend ist nach wie vor die sogenannte "Knochentabelle" oder GdB Tabelle. Nach der richten sich in der Regel die Versorgungsämter. Dort heißt es
"Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen:
z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma
in situ); GdB/MdE-Grad während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms im
Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den
Stadien pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden
einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung
anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend
höher zu bewerten.
Also schnellstmöglich beantragen. Außer dem Steuerfreibetrag gibt es 5 Tage Zusatzurlaub ab GdB (Grad der Behinderung) 50
hier könnt ihr nachlesen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf
Alles Gute für euch
malaba