Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 12.01.2009, 20:20
zwergboe zwergboe ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2007
Ort: Kreis Stade
Beiträge: 10
Standard AW: Urlaubstage von 2007

Hallo Piepselmaus!

... Urlaub, der bis 31.03. des Folgejahres nicht genommen wurde, verfällt - nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz. In Deinem Fall war der Urlaub aus 2007 also mit Ablauf des 31.3.2008 verfallen. Das gilt i.Ü. auch für den Zusatzurlaub aufgrund einer Schwerbehinderung.

Einige Tarifverträge haben etwas günstigere Regelungen, z.B. im öffentlichen Dienst, da muß der Urlaub am 31.05. des Folgejahres angetreten werden - aber auch da wäre der Urlaub aus 2007 längst Geschichte.

Eine Abgeltung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist übrigens nicht zulässig, es hätte also auch nichts geändert, wenn Du Dich etwas zeitnaher mit dem Problem auseinandergesetzt hättest.

Den Urlaub von 2008 wird man Dir vermutlich auch nicht auszahlen. Es gibt eine richterliche Entscheidung, daß der Arbeitgeber den Urlaub nicht abgelten muß, wenn er gar keine Gelegeneheit hatte ihn in Freizeit zu geben, weil der Arbeitnehmer bis zum Beschäftigungsende arbeitsunfähig erkrankt war.
... aber vielleicht kennt Dein Arbeitgeber das Urteil ja nicht ...

LG

Zwergboe
Mit Zitat antworten