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Alt 12.01.2009, 21:19
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Urlaubstage von 2007

Hallo Sandy,

da muss ich erst nochmal was fragen. Ich gehe davon aus, dass Du immer noch bei der Firma als Arbeitnehmerin gemeldet bist und nicht Ende März 2008 gekündigt hast bzw. wurdest. Nach der Rechtsprechung des BAG ist für die Entstehung des Urlaubsanspruchs nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG Voraussetzung. Auf die Erbringung von Arbeitsleistung im Urlaubsjahr kommt es nicht an. Das würde bedeuten, dass Du für das Jahr 2008 Deinen kompletten Jahresurlaub von 34 Tagen hättest und nicht "runterrechnen" musst. Allerdings ist auch zu beachten, dass der Urlaub nur von einem arbeitsfähigen Arbeitnehmer genommen werden kann. Ist der Arbeitnehmer also während des gesamten Urlaubsjahres und über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig, so entfällt sein Urlaubsanspruch auch wieder und zwar ersatzlos. Das bedeutet wiederum, dass der Urlaub 2008 bis zum 31.03.2009 genommen werden müsste, um nicht zu verfallen.

Was das zusätzliche Urlaubsgeld anbelangt, kommt es darauf an, ob Du diesen Anspruch einzelvertraglich oder tarifvertraglich hast und wie es in dem entsprechenden Vertrag geregelt ist.
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