AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses
Hallo Ihr,
war 3 Monate im Krankenhaus. Wegen meiner Erkrankung gerade deshalb wurde ich gefragt, wer überhaupt Auskunft bekam, ob ich dort liege.
Also, da kann man schon und manchmal zum Eigenschutz diese nach Außen harte Maßnahme anwenden.
Das gibt es. Und wenn evtl. der Vater bei Einweisung gar nicht in der Lage war, das zu überblicken, dann kann die Ehefrau das anordnen.
Gruß Angelika
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