Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 05.07.2009, 22:19
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

Hallo, ich habe gerade Deinen Beitrag gelesen. Es kann sein, dass die Akten, aus welchen das Versorgungsamt seine Daten für die Festlegung der 90 Prozent genommen hat, nicht ganz aktuell gewesen sind. Es kommt darauf an, seitwann die Orientierungsstörungen vorliegen. Du mußt in Deinem Widerspruch sehr detailiert darauf eingehen. Mir ist klar, dass die Mutti von Deinem Freund nicht selbst den Widerspruch formulieren kann. [U]Nur habt Ihr eine Vorsorgevollmacht, dass Ihr in ihrem Namen handeln könnt??U] [U]Oder wurde bei Gericht eine sog. Betreuung beantragt?/U] Wegen des ALG II dürfte es keine Probleme geben, wenn das Eigenheim selbst genutzt wird und eine bestimmte Größe nicht überschreitet (110 Quadratmeter Wohnraum). Wenn ich Dir und Deinem Freund einen Rat geben darf, wendet Euch an einen Rechtsanwalt oder eine kompetente Beratungsstelle, die Euch helfen den Widerspruch zu formulieren.Da kommt es auf jeden Halbsatz an und wenn Behörden lesen, dass der Absender ein Anwalt ist, "wirkt dies gleich mal anders".

Also ich wünsche Euch viel Kraft für die bevorstehenden Entscheidungen!

elisabethh.1900

Geändert von Elisabethh.1900 (05.07.2009 um 22:20 Uhr) Grund: Ergänzung
Mit Zitat antworten