Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 07.07.2009, 21:36
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

Hallo, habe gerade Deinen heutigen Beitrag gelesen. Es ist sicher günstig, wenn Du Dich an einen Rechtsanwalt (wie Wolfgang es vorschlug) oder eine Beratungsstelle wendest und Dir helfen läßt. Die Situation Deiner Schwiegermutti ist nicht einfach, da kann man bei den komplizierten deutschen Gesetzen schnell einen Fehler machen, der dann nur mit großem Aufwand wieder in Ordnung gebracht werden kann. Denn wenn ich alles richtig verstanden habe, habt Ihr mehrere verschiedene Baustellen, die alle bearbeitet werden müssen und auch miteinander zusammenhängen. Es besteht sicher die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiterinnen der Rechtsanwälte oder auch des Gerichts wissen, wie die Bedingungen hierfür sind und helfen Euch dann weiter.Es ist richtig, dass man den Widerspruch an das Versorgungsamt begründen muss, nur kommt es ebend auf die richtigen Worte und die entsprechenden Belege (ärztliche Befunde) an.

Liebe Grüße!

elisabethh.1900
Mit Zitat antworten