Brems-und Schiebehilfe für Rollstuhl
Hallo liebe Foris,
ich habe bei unserer KK eine sogenannte Brems-und Schiebehilfe beantragt,diese wurde jedoch von der KK abgelehnt mit folgender Begründung:
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die in dem Pflegehilfsmittelverzeichnis
der privaten Pflegevericherung abschließend aufgeführten Pflegehilfsmittel und technischen Hilfen.
Das von Ihnen beantragte Hilfsmittel ist in dem verzeichnis nicht enthalten.Daher können wir keine Kostenzusage erteilen.
Das Schubgerät ist nicht gerade billig, ein Kostenvoranschlag über einen Preis von 2758,30Euro war beigefügt.
Das heißt für uns das wir auch weiterhin für jeden Arzttermin einen Krankentransport bestellen müssen. Bei 10 Besuchen wären wir dann auch bei dieser Summe.
Spazierfahrten sind dann auch kaum möglich,denn in unserem Wohnort geht es bei den Strassen nur rauf und runter.
Welche möglichkeiten haben wir ? Wo kann man ein solches verzeichnis einsehen ?
liebe Grüsse Dagmar
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Ich werde dich immer Lieben
11.10.1959 - 09.09.2009
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