AW: BSDK - Kopf - Körper - Schwanz
Lieber Ralf, gesetzliche Krankenkassen sind berechtigt, sog. Einzelfallentscheidungen zu treffen. Sollte es Probleme mit der Kostenübernahme geben, dann ist es günstig sich mit einem schriftlichen Antrag an die Geschäftsführung bzw. den Vorstand der Krankenkasse zu wenden und das Anliegen entsprechend zu begründen.
Du schreibst, dass Du aus dem Raum Münster kommst, kann Euch die Uniklinik Münster keine entsprechende Therapie anbieten? War nur ne Frage, ich würde auch alles daran setzen, dass mein Angehöriger in einem spezialisierten Zentrum behandelt wird.
elisabethh.1900
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