10.08.2009, 15:33
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AW: EU Rente
Hallo Sandy,
keine Angst, das wird von DRV und Krankenkasse intern verrechnet. Du mußt nichts zurückzahlen. War bei mir auch so.
Siehe hier:
Zitat:
Wegen der Dauer der Rentenverfahren kommt es häufig dazu, dass Renten
rückwirkend bewilligt werden (müssen). Wenn in diesen zurückliegenden
Zeiträumen bereits Krankengeld gezahlt wurde, stellt sich die Frage, in welcher
Höhe dieses zurückzuzahlen ist. Denn auch hier gilt, dass der Krankengeldanspruch
mit Rentenbeginn (rückwirkend) zum Ruhen gekommen bzw.
(rückwirkend) zu kürzen ist.
Grundsätzlich nehmen die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger
bereits untereinander eine Verrechnung vor, d. h. die Krankenkasse erhält
das bereits gezahlte Krankengeld aus der dem Versicherten zustehenden Rentennachzahlung
erstattet. Bleibt danach etwas aus der Rentennachzahlung übrig
und sind auch keine weiteren Ansprüche anderer Sozialleistungsträger zu
befriedigen, erhält der Versicherte die restliche Nachzahlung ausgezahlt. Wurde
jedoch – wie dies regelmäßig der Fall ist – mehr Krankengeld gezahlt, als dem
Versicherten an Rentennachzahlung für den vergangenen Zeitraum zusteht, so
wird die gesamte Rentennachzahlung zur Erstattung an die Krankenkasse
überwiesen. Der verbleibende Betrag, um den das Krankengeld die Rente für
den gleichen Zeitraum überstieg (so genannter »Krankengeldspitzbetrag«),
wird vom Versicherten nicht zurückgefordert, wenn ihm eine Rente wegen voller
Erwerbsminderung bewilligt wurde (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Für diese
Zeit verbleibt es somit aus Vertrauensschutzgründen bei der vollen Krankengeldleistung.
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Quelle: http://www.bund-verlag.de/shop/media...72_auszug2.pdf
Liebe Grüße
Montana
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